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   BAG, 21.12.1954 - 2 AZR 76/53   

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https://dejure.org/1954,373
BAG, 21.12.1954 - 2 AZR 76/53 (https://dejure.org/1954,373)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1954 - 2 AZR 76/53 (https://dejure.org/1954,373)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1954 - 2 AZR 76/53 (https://dejure.org/1954,373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung von Gehaltsbestimmungen - Ärzte während der Ausbildungszeit - Medizinalassistentenzeit - Vertiefung der allgemeinen Ausbildung - Volontärverhältnis - Volontärvertrag - Tarifbestimmungen

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 217
  • NJW 1955, 360
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 427/59

    Volontärarzttätigkeit - Assistenzarzttätigkeit - Duldungsvollmacht -

    Der Umstand, daß ein Arzt nach erlangter Vollapprobation - im Gegensatz zu den noch in der Ausbildung für ihren ärztlichen Beruf befindlichen Pflichtassistenten bzw. Medizinalpraktikanten - in dem gekennzeichneten Sinne tätig wird, schließt nicht notwendigerweise das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 3 b KrT mit der sich daraus ergebenden Folge des Nichtbestehens tariflicher Vergütungsansprüche aus (BAG 1, 217 £ ~ 2 2 § J = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; a.A. Hueck-Nipperdey, Lehrb., ö.Aufl., 2.Band, § 28, I 3 d, der die zum Zv/ecke seiner weiteren Ausbildung ausgeübte Tätigkeit eines vollapprobierten Arztes in einer Krankenanstalt regelmäßig als unter die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. III fallend ansieht).

    3) Die Entscheidung der Frage, wann eine vertraglich vereinbarte Ausbildungstätigkeit mit Wissen und mit Billigung der Krankenanstalt in eine Tätigkeit übergeht, die unter die in der Anlage 1) zur TO.A aufgestellten Tätigkeit smerkmale fällt und einen Anspruch auf tarifliche Vergütung entstehen läßt, ist nicht von dem Villen der Vertragsparteien und ihren für den Abschluß eines Volon tärvertrages maßgeblichen Motiven abhängig, sondern grundsätzlich danach zu beurteilen, ob objektiv gesehen eine dem verfolgten Vertragszweck entsprechende Art der Beschä tigung gewährleistet ist und auch tatsächlich erfolgt (BAG 1, 217 zT220 7= AP Nr. 1 zu § 6 h ! b G B Ärzte, Gehalts an sprüche).

    Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21«Dezember 1954 (BAG 1, 217 ff. = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsanspriiche) dem Kläger vertraglich zur Pflicht gemacht war.

  • BAG, 13.11.1957 - 4 AZR 228/55

    Fest umgrenzter Zeitraum - Datumsmäßige Festlegung - Zeitliche Begrenzung -

    Zwar erfordert der Begriff des "fest umgrenzten Zeitraums" nicht, daß dieser datumsmässig genau festgelegt wird, er setzt aber mindestens voraus, daß die zeitliche Begrenzung eines Ausbildungsverhältnisses anhand objektiver Maßsfcäbe für die Vertragsparteien eindeutig bestimmbar ist (BAG 1, 217 /220/r)» Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn wie hier seine Beendigung an ein Ereignis geknüpft ist, von dem nicht nur nicht der Zeitpunkt seines Eintritte, sondern nicht einmal feststeht, ob es überhaupt eintritt.

    Der Pall kann auch nicht mit dem Sachverhalt vergli-chen wer den, der der von der Revision herangezogenen Entscheidung BAG 1, 217 zugrunde lag.

  • BGH, 27.01.1961 - IV ZR 240/60

    Rechtsmittel

    Daß ein Arbeits- und kein Ausbildungsverhältnis vorliegt, wenn der Volontär ein Entgelt erhält, das nicht unter dem üblichen oder dem tariflichen liegt, gilt nicht nur für die Handlungsgehilfen, sondern auch für "Volontäre" in Nichthandelsbetrieben (vgl. BAGE 1, 217, 219) [BAG 21.12.1954 - 2 AZR 76/53].
  • BAG, 06.02.1957 - 4 AZR 338/54

    Pflichtassistent - Krankenanstalt - Praktische Vorbereitung - Vollapprobation -

    Der erkennende Senat ist daher in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1954 - 2 AZR 76/53 - (AP Hr. 1 zu § 611, Ärzte Gehaltsansprüche) der Auffassung, daß die praktische Vorbereitung mit dem Ziele, die Bescheinigung nach § 76 Abs. 4 Reichsbestallungsordnung zu erhalten, grundsätzlich als ""Ausbildung" im Sinne des § 1 Abs. 3 Buchst .b KrT anzusehen ist und in der Regel einen Anspruch auf tarifliche Vergütung nicht zur Entstehung gelangen läßt, wenn die Beschäftigung für einen festumgrenzten Zeitraum erfolgt (vgl. auch Hueck-Hipperdey, Eehrbuch des Arbeitsrechts, 6.Aufl., Bd.II 2 S. 393).
  • BAG, 09.12.1955 - 2 AZR 462/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Unbeachtlichkeit einer gesetzeswidrigen

    Der Einwand der Arglist, dem die Revision weiterhin eine grundsätzliche Bedeutung beimißt, kann für den vorliegenden Prozeß keine grundsätzliche Bedeutung haben , Grundsätzliche Bedeutung kann immer nur einer erklärungsbedürftigen Frage zukommeno Daß gegenüber dem grundsätzlich unabdingbaren tariflichen Anspruch, der, wie hier, - der Kläger hat den Haupt- und Parallelprozeß schon im Dezember 1953, den vorliegenden Anspruch jedenfalls spätestens im Mai 1954 erhoben - alsbald geltend gemacht wird, der Einwand der Arglist nicht durch greift, bedarf keiner Klärung , Im übrigen bleibt entscheidend, daß das Landesarbeitsgericht die Revision gerade nicht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen hat" Schließlich kann der Kläger auch nicht, wie er es nun mehr tut, die Statthaftigkeit seiner Revision auf die schon in der Revisionsbegründung geltend gemachte angebliche Abweichung von dem Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 21"Dezember 1954 (BAG 1, 217) stützen , Denn das Bundesarbeitsgericht stellt es entscheidend darauf ah, daß, insgesamt gesehen, neben der praktischen Tätigkeit durch Besprechungen, Hinweise und dergleichen eine Belehrung und Einführung in das .gesamte Gebiet der betreffenden Abteilung gegeben wird (BAG 1, 222) c> Gerade diesem Gedanken wird das Landesarbeitsgericht aber gerecht, indem es nicht feststellt, daß der Kläger überhaupt in irgend einer Weise zu seiner Aus- und Portbildung tätig gewesen ist, vielmehr zu dem Ergebnis kommt, daß er der Beklagten eine sonst in vollem Umfange notwendige Assistenzarztkraft ersetzt hat<> gezo Br«Müller Br«Berger Br.Simons.
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